Skip to Content

Fundraising: Dem eigenen Verein ein Darlehen geben

Gemeinnützige Vereine können aus den unterschiedlichsten Gründen den Bedarf an größeren Mengen Geldes haben - sei es, um z.B. den eigenen Sportplatz auszubauen, das eigene Bürohaus zu sanieren, oder Mittel aus andere Quelle vorzustrecken, die erst später verfügbar werden (z.B. bereits zugesicherte, aber noch nicht ausgezahlte Förderungen von Stiftungen). Eine praktische Möglichkeit ist es hier, dass die Vereinsmitglieder ihrem Verein dafür ein Darlehen geben. Dabei sind allerdings einige (vor allem steuerrechtliche) Details zu beachten, die hier vorgestellt werden.

 

Wichtig ist es zuerst, dass das Darlehen auf einem schriftlich verfassten Darlehensvertrag basiert, in dem Dauer, Rückzahlungsoptionen und Zinssätze festgelegt sind. Die Zinsen können dabei zwischen 0% und dem marktüblichen Niveau betragen, allerdings höher liegen. Der Grund hierfür: Bei höheren als den marktüblichen Zinsen würde der Verein sonst seine Mitglieder bevorteilen, alsos nicht gemeinnützig handeln. (vgl. [1])

Die nicht anfallenden Zinsen eines zinslosen Darlehens werden in der Buchhaltung als Mitgliedsbeitrag des jeweiligen Mitglieds gerechnet. (vgl. [2]) Generell sollte bei solchen Darlehen doppelt vorsichtig gerechnet werden, da im Falle der Nichtrückzahlung nicht nur die Insolvenz des Vereins droht, sondern auch gerichtliche Streitigkeiten der Mitglieder anstehen können.

 

Ein Verein kann in der Satzung auch festlegen, dass Mitglieder ein (sogar zinsloses) Darlehen gewähren müssen. Dies nennt sich dann „gespaltene Beitragspflicht". Praktisch ähnelt diese Konstrukt dann Genossenschaftsanteilen. Üblich ist dies vor allem bei Sportvereinen, die mit diesen Mitteln ihre Einrichtungen finanzieren. [vgl. 4]. Bei Austritt erhält das Mitglied das Darlehen dann zurück oder spendet es teilweise – letzteres natürlich freiwillig.