Fundraising: Dem eigenen Verein ein Darlehen geben
Vereine können selbst auch Darlehen geben, auch hier gilt es aber, Darlehenszweck und Zinsniveau zu beachten: "Die Vergabe von Darlehen aus Mitteln, die zeitnah für die steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden sind, ist unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn die Körperschaft damit selbst unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwirklicht. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Körperschaft im Rahmen ihrer jeweiligen steuerbegünstigten Zwecke Darlehen im Zusammenhang mit einer Schuldnerberatung zur Ablösung von Bankschulden, Darlehen an Nachwuchskünstler für die Anschaffung von Instrumenten oder Stipendien für eine wissenschaftliche Ausbildung teilweise als Darlehen vergibt. Voraussetzung ist, dass sich die Darlehensvergabe von einer gewerbsmäßigen Kreditvergabe dadurch unterscheidet, dass die zu günstigeren Bedingungen erfolgt als zu den allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt (z.B. Zinslosigkeit, Zinsverbilligung)." ([3], Punkt 15)
Ein Hinweis zum Schluss: Dieser Artikel wurde nicht von einem Juristen verfasst, stellt entsprechend auch keine Rechtsberatung dar. Sollten Sie konkretes Interesse an dieser Form der Finanzierung haben, dann wenden Sie sich bei nicht-trivialen Darlehensbeträgen an entsprechende Fachkräfte. Das spart langfristig Zeit und auch Geld.
Links:
[1]: http://www.ehrenamt-im-sport.de
[2]: http://www.ehrenamt-im-sport.de
[3]: http://www.vereinsbesteuerung.info
[4]: http://www.sportrecht-vereinigung.de"